„Berechnung des pfändbaren Einkommens bei Dienstwagen – Anmerkung zu BAG, Urteil vom 31.05.2023 – 5 AZR 273/22“ in: DB (Der Betrieb) 2024, S. 394
Fabian Neugebauer kommentiert in der Zeitschrift Der Betrieb (DB) 2024, S. 394 eine praxisrelevante Entscheidung, in welcher das BAG die konkrete Berechnung des pfändbaren Einkommens bei der Privatnutzung von Dienstwagen erläutert.
Die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung ist ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug. Da Sachbezüge die Höhe des pfändbaren Einkommens nicht übersteigen dürfen, sind sowohl die Berechnung der Höhe des geldwerten Vorteils der Privatnutzung als auch des pfändbaren Einkommens sehr wichtig, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Wie die Berechnung zu erfolgen hat, hat das BAG nun klargestellt. […]
Zum vollständigen Aufsatz Berechnung des pfändbaren Einkommens bei Dienstwagen
05.02.2024
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